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G-BA beschließt Aufnahme der neuen STIKO-Empfehlung zu Meningokokken in die Schutzimpfungs-Richtlinie

  • vor 1 Tag
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Die neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Impfung im Jugendalter gegen Meningokokken A, C, W und Y wird in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss am heutigen Donnerstag gefasst. Außerdem hat das Gremium die Umsetzung der angepassten Impfempfehlung gegen Herpes Zoster beschlossen.


Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Oktober 2025 als Standardimpfung die Impfung mit einer Dosis eines quadrivalenten Konjugatimpfstoffs gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y (MenACWY) für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren. Nachholimpfungen sollen bis zum 25. Geburtstag erfolgen. Ziel ist es, den individuellen Schutz zu verbessern und die Verbreitung von Meningokokken-Erregern in der Bevölkerung nachhaltig zu verringern.


Zwar würden invasive Meningokokken-Erkrankungen in Deutschland selten auftreten, allerdings würden sie häufig schwer verlaufen und könnten zu bleibenden Spätfolgen und Todesfällen führen, betonte die STIKO. Hauptverursacher für invasive Erkrankungen seien die vier Untergruppen der Meningokokken A, C, W und Y – allesamt durch Impfungen vermeidbar. Bislang werden in Deutschland vor allem monovalente Impfstoffe gegen die Serogruppen B und C eingesetzt.


Impfung zwischen 12 und 14 Jahren


Epidemiologischen Daten zufolge weisen Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren neben Säuglingen das höchste Risiko fürinvasive Meningokokken-Erkrankungen dieser Untergruppen auf, erläutert die STIKO. Durch eine Impfung vor Erreichen dieser Altersphase werde ein Immunschutz aufgebaut, bevor das Erkrankungsrisiko ansteige. Das wurde bei der Umsetzung der STIKO-Empfehlung in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) berücksichtigt. Die einmalige Impfung soll danach – wie von der STIKO empfohlen – im Alter von 12 bis 14 Jahren durchgeführt werden. Nachholimpfungen können bis zum 25. Geburtstag erfolgen.


Impfung gegen Meningokokken C im Kleinkindalter entfällt


Die bisherige Standardimpfung gegen Meningokokken C im Kleinkindalter hingegen wird nicht mehr empfohlen und wird daher auch in der SI-RL gestrichen. Bei der Impfung gegen Meningokokken B ändert sich nichts.

 
 
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