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E-Rezept

  • Gisela Weigt
  • 29. Juni 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Seit dem 01.01.2024 ist die Einführung des E-Rezeptes für alle ambulanten Arztpraxen verpflichtend. Wir haben alle Voraussetzungen erfolgreich dafür geschaffen, und die Verordnungen laufen zunehmend reibungsloser.


Ablauf:

  1. Voraussetzung für das Ausstellen eines E-Rezeptes ist eine persönliche Vorstellung 1x im Quartal.

  2. Verordnung von Medikamenten ohne Ausdrucken des rosa Rezeptes.

  3. Speichern der Daten zentral auf dem E-Rezept-Server.

  4. Abholen in der Apotheke Ihrer Wahl mittels Ihrer Chip-Karte.

  5. Hilfsmittel oder Privatrezepte sind bisher nicht digital verordnungsfähig.


Unabhängig davon gibt es weiterhin die Möglichkeit, ein rosa Rezept auszustellen.

 
 
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